Tagespflege eröffnen: So gelingt Ihre Gründung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um eine Tagespflege zu eröffnen, brauchen Sie ein umfassendes Konzept.
  • Es gelten individuelle Vorschriften für für jedes Bundesland.
  • Sie brauchen Genehmigungen für die Räumlichkeiten und den Fahrdienst.
  • Für die Eröffnung müssen Sie bei der Pflegekasse die Zulassung beantragen.

5 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig (Stand 2022) – bis 2055 sind weitere 1,8 Millionen Pflegebedürftige zu erwarten. Immer mehr Tagespflegen werden eröffnet – sie sind aber heute schon zu 70 % ausgelastet.

Für Pflegefachkräfte sind das ausgezeichnete Bedingungen, eine eigene Tagespflege zu eröffnen. Die Anforderungen für die Gründung einer Tagespflege sind allerdings komplex.

Mit einer Gründungsberatung wird es leichter, die rechtlichen Vorgaben und alle wichtigen Schritte bei der Gründung Ihrer Tagespflege im Blick zu behalten. Ob Pflegekonzept, baurechtliche Vorschriften des Landes oder Anmeldung Ihres Unternehmens – wir stehen Ihnen als Experten zur Seite, wenn Sie eine Tagespflege eröffnen möchten.

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen, wenn Sie eine Tagespflege eröffnen

Um eine Tagespflege zu eröffnen, kann man nicht einfach so vorgehen wie bei der Gründung eines ambulanten Pflegedienstes. Für die teilstationäre Tagespflege gibt es andere Anforderungen.

Diese 10 Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie eine Tagespflege gründen und eröffnen möchten: 

  1. Gesetzliche Rahmenbedingungen prüfen
  2. Konzept für Ihre Tagespflege 
  3. Finanzierung
  4. Mitarbeiter
  5. Hol- & Bringdienst
  6. Qualitätssicherung & Dokumentation
  7. Räume finden
  8. Nutzungsgenehmigung
  9. Zulassung beantragen: Versorgungsvertrag abschließen
  10. Unternehmen anmelden

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Wer eine Tagespflege eröffnen möchte, muss sich zuerst mit den gesetzlichen Rahmen­bedingungen für die Tagespflege auseinandersetzen. Viele rechtliche Vorgaben sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Wichtig für die Gründung der Tagespflege sind: 

  • Grundlage für die Tagespflege gemäß Sozialgesetzbuch (§ 41 SGB XI und § 45b SGB XI)
  • Leistungsrechtliche Regelungen der Sozialgesetzbücher (SGB) XI, V und XII.
  • Stellenschlüssel für die Tagespflege in Ihrem Bundesland
  • Pflicht zum Angebot zusätzlicher Betreuung und Aktivierung (§ 43b SGB XI)
  • Pflegegesetze der Bundesländer – z. B. das Alten- und Pflegegesetz in NRW (APG NRW)
  • Baurechtliche Vorgaben des Bundeslandes für die Räumlichkeiten (Bauordnung)
  • Ordnungsrechtliche Vorgaben des Landes
  • Voraussetzungen der Bundesländer für eine finanzielle Förderung der Tagespflege
  • Vorgaben des Bundeslandes zur Zahlung der gesetzlichen Umlage zur Pflegeausbildung
  • Die aktuellen Preise für den Pflegesatz sowie Unterkunft und Verpflegung – je nach Pflegesatzverhandlung des Bundeslandes.
  • Gesetzliche Regelungen zur Dokumentation
  • Gesetzliche Vorschriften für den Hol- und Bringdienst (Personenbeförderung)
  • Vorschriften des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) zur Eröffnung einer Tagespflege (speziell für jedes Bundesland)

Bundeslandspezifische Anforderungen beachten

Je nach Bundesland müssen Sie andere Anforderungen beachten, wenn Sie eine Tagespflege eröffnen möchten. Jedes Bundesland hat einen eigenen Leitfaden.

Konzept für Ihre Tagespflege | + Muster

Für den Versorgungsvertrag und auch für die bauordnungs­rechtliche Nutzungs­genehmigung ist ein Einrichtungs­konzept für die Tagespflege notwendig. Hier geht es darum, wie bei einem Businessplan zu zeigen: Wie bauen Sie Ihre Tagespflege auf, welche Ziele haben Sie und wie wird der Arbeitsalltag gestaltet?

Muster für das Pflegekonzept:

1. Einleitung: Leitbild Ihrer Tagespflege

2. Informationen zu Standort und demografischer Entwicklung

3. Ziele und Aufgaben der Tagespflege 

  • Aufnahme- und Ausschlusskriterien für Pflegebedürftige 
  • Ausstattung und Gestaltung der Räume

4. Leistungen 

  • Öffnungszeiten 
  • Fahrdienst 
  • Soziale Betreuung und Beschäftigung 
  • Verpflegung 
  • Tagesablaufplan/Wochenplan 

5. Personalplanung 

  • Ausstattung 
  • Einsatzplan 
  • Qualifikation und Fortbildung 

6. Kommunikation mit Angehörigen 

7. Pflegekonzept: Leitbild, Verständnis, Modell und Pflegeprozess 

8. Qualitätsmanagement 

  • Dokumentation und Evaluation 
  • Interne und externe Qualitätssicherung 

9. Wirtschaftlichkeit 

10. Öffentlichkeitsarbeit (Kooperationen und Vernetzung)

Das Konzept ist die Basis, um eine Tagespflege eröffnen zu können – ohne bekommen Sie keine Zulassung von der Pflegekasse. Wir können Sie dabei unterstützen, das Pflegekonzept auszuarbeiten. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch

Finanzierung sichern, bevor Sie Ihre Tagespflege eröffnen

Um eine Tagespflege zu gründen, brauchen Sie nicht zwingend Eigenkapital. Um die Kosten für die Pflege finanzieren zu lassen, gibt es verschiedene Optionen:

  • Förderprogramme für Gründer (z. B. den Förderkredit der KfW)
  • Investitionskostenförderung vom Land
  • Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI von der Pflegekasse
  • Pflegekasse des Patienten
  • Budget aus dem Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI für die Pflegebedürftigen
  • Eigenleistung der Patienten (für das, was über die Pflegekassenleistungen hinaus geht)
  • Umlage zur Pflegeausbildung

Mitarbeiter Anforderungen & Rekrutierung

Für eine Tagespflege ist genau vorgeschrieben, welches und wie viel Personal notwendig ist. Um eine Tagespflege eröffnen zu dürfen, müssen Sie selbst fachliche Voraussetzungen erfüllen und dürfen nur Mitarbeiter mit entsprechenden Qualifikationen in der Pflege beschäftigen. 

Personelle Anforderungen für die Gründung einer Tagespflege:

  • Pflegedienstleitung mit mindestens 460 Stunden Weiterbildung  
  • Stellvertretende Pflegedienstleitung  
  • Weitere Pflegefachkräfte zur Sicherstellung der Personalbesetzung und Vertretung  
  • Weitere Pflegekräfte und Hauswirtschaftskräfte nach Konzept 

Hinweis: Wenn Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst haben, können Sie die dort beschäftigten Pflegekräfte auch in der Tagespflege einsetzen. Wichtig ist aber, dass die Arbeitsstunden klar verteilt sind.

Link-Tipp: Mitarbeiter finden und binden

Wenn Sie für die Gründung Ihrer Tagespflege noch weitere Mitarbeiter suchen, sollten Sie unbedingt unsere Beiträge „Pflegekräfte rekrutieren – 8 Tipps für erfolgreiches Recruiting“ sowie „Erfolgreich Pflegekräfte gewinnen & langfristig im Unternehmen halten“ lesen. Hier finden Sie viele leicht umsetzbare Praxistipps!

Personalschlüssel für die Tagespflege

Der Personalschlüssel für die Tagespflege ist von Bundesland zu Bundesland verschieden – je nachdem, was verhandelt und vom Land beschlossen wurde. 

Beispiel: Personalschlüssel Brandenburg

Laut Rahmenvertrag zur Sicherung der teilstationären Pflege des Landes Brandenburg gilt ein Stellenschlüssel von 1:5,5. Das heißt: eine Pflegekraft betreut in Vollzeit maximal 5,5 Patienten. 

Bei 12 Plätzen in einer Tagespflege gilt:

  • 12/5,5 = 2,18 Pflegefachkräfte müssen Vollzeit für die Pflege und Betreuung der 12 Patienten eingestellt werden.
  • Plus: Die Leitung der Tagespflege nimmt eine halbe Stelle ein. Sie arbeitet also trotz Vollzeitstelle nur 50 % der Zeit in der Pflege.

Das heißt: 3 Fachkräfte sind notwendig, um auch bei Urlaub und Krankheit ausreichend besetzt zu sein. Plus eine Vollzeit-Stelle für Leitung und Stellvertretung. 

Sonstiges Personal für die Tagespflege für Hauswirtschaft oder Verwaltung und Betreuungskräfte laut § 43b SGB XI werden nicht vom Stellenschlüssel abgedeckt.

Personalbedarf für die Tagespflege berechnen

Abhängig vom gültigen Personalschlüssel in Ihrem Bundesland ist die Berechnung des Personalbedarfs für die Tagespflege anders.

Beispielrechnung Tagespflege mit 12 Plätzen: 

Beispiel 1 

   1 Vollzeit Leitung (0,5 VK Leitung und 0,5 VK in der Betreuung)
+ 1 Vollzeit Stellvertretung
+ 0,68 VK für eine weitere Fachkraft
= 2,18 VK

Beispiel 2

   1 Vollzeit Leitung (0,5 VK Leitung und 0,5 VK in der Betreuung)
+ 1 Vollzeit Stellvertretung
+ 1 Hilfskraft mit 0,5 VK
+ 1 geringfügige Fachkraft für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen
= 2,18 VK

* 1 VK = Arbeitszeit eines Mitarbeitenden in Vollzeit

Hol- & Bringdienst organisieren

Wenn Sie eine Tagespflege für Senioren gründen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, mit einem Fahrdienst die Beförderung Ihrer Gäste von zuhause zur Tagespflege und zurück sicherzustellen.

Mit dem bezahlten Fahrdienst unterliegen Sie dem Personenbeförderungsgesetz. Das heißt, Sie brauchen für die Fahrten eine Genehmigung vom Straßenverkehrsamt

Voraussetzung für die Genehmigung des Hol- und Bringdienstes: Sie als Inhaber der Tagespflege haben die „Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr“ bei der IHK bestanden.

Die Fahrer brauchen einen Personenbeförderungsschein.

Qualitätssicherung & Dokumentation sicherstellen

Grundlage für die Qualitätssicherung in der Tagespflege sind die Vorschriften des § 113 SGB XI.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind z. B.:

  • Qualitätszirkel einrichten
  • Qualitätsbeauftragten benennen
  • Pflege- und Verfahrensstandards entwickeln
  • Audits durchführen 
  • Angehörigenarbeit 
  • Teilnahme an Netzwerk- bzw. Pflegekonferenzen

Sie müssen all Ihre Leistungen entsprechend des Pflegeprozesses planen, erbringen und dokumentieren

Tagespflege-Betriebe werden einmal im Jahr vom Medizinischen Dienst (MD) überprüft. Dafür gibt es seit 01.01.2022 für die Tagespflege eigene Richtlinien.

Passende Räume finden

Die Räume für die Tagespflege müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Bundesländer geben jeweils eigene Empfehlungen für die räumlichen Anforderungen.

Beispiel: Quadratmeter pro Pflegebedürftigen

  • Bayern: 16 qm = mind. 192 qm Gesamtfläche für 12 Tagesgäste
  • NRW: 18 qm = mind. 216 qm Gesamtfläche für 12 Tagesgäste
  • Brandenburg: 12 bis 15 qm = mind. 144 qm Gesamtfläche für 12 Tagesgäste

Die Räume müssen barrierefrei und behindertengerecht sein.

Übliche räumliche Anforderungen für die Tagespflege:

  • 1 Aufenthaltsraum
  • 1 Küche 
  • 1 Einzel-Ruheraum
  • 1 Ruheraum für mehrere Tagesgäste (1 Ruheplatz pro Tagesgast) 
  • 1 behindertengerechtes Bad mit Dusche 
  • Zusätzliche behindertengerechte Toiletten (1 Toilette für 6 Personen) 
  • 1 Personal-/ Gäste-WC 
  • 1 Dienstraum 
  • Garderobe 
  • Abstellraum 
  • Wäscheraum
  • Terrasse, Garten oder Balkon zum Aufenthalt im Freien

Hinweis: Sie dürfen die Tagespflege nicht in den Räumen Ihres ambulanten Pflegedienstes eröffnen – genauso dürfen Sie die Räumlichkeiten der Tagespflege nicht für den Pflegedienst nutzen.

Nutzungsgenehmigung beantragen

Haben Sie passende Räume gefunden, brauchen Sie eine Nutzungsgenehmigung von der zuständigen Bauaufsicht, um Ihre Tagespflege eröffnen zu können. Denn die Tagespflege ist laut Bauordnungsrecht ein Sonderbau – ein Gebäude besonderer Art und Nutzung.

Zusätzlich zu den räumlichen Anforderungen für die Tagespflege muss das Gebäude die Vorschriften für Sonderbauten des Landes erfüllen – hier geht es vor allem um den Brandschutz.

Zulassung beantragen: Versorgungsvertrag schließen

Um die Tagespflege zu eröffnen, brauchen Sie die Zulassung von der Pflegekasse. Möglich ist die Zulassung in der Regel ab 12 Pflegeplätzen. Dafür müssen Sie mit den Pflegekassen und dem zuständigen Verband einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI abschließen.

Den Antrag für den Versorgungsvertrag stellen Sie bei der Pflegekasse – planen Sie genug Vorlaufzeit dafür ein, damit Sie ohne Verzögerung starten können. Der Antrag inklusive Ihres Konzepts für die Tagespflege sollte 2 Monate vor der geplanten Eröffnung Ihrer Tagespflege bei der Kasse vorliegen.

In NRW müssen Sie die Eröffnung der Tagespflege für Senioren zusätzlich 2 Monate vorher bei der WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) melden. WTG steht für das Wohn- und Teilhabegesetz.

Unternehmen anmelden

Haben Sie den Versorgungsvertrag und die Zulassung der Pflegekasse, müssen Sie die Gründung bei Ämtern anmelden, um Ihre Tagespflege eröffnen zu können:

  • Gesundheitsamt: Sie müssen Ihre Tagespflege anmelden – dafür brauchen Sie nur Ihren Ausweis und den Nachweis, dass Sie in der Pflege arbeiten dürfen. 
  • Bundesagentur für Arbeit: Sie brauchen eine Betriebsnummer, um Mitarbeitende beschäftigen zu dürfen. 
  • Finanzamt: Sie müssen Ihren Tagespflege-Betrieb steuerlich melden. Das Finanzamt entscheidet dann, ob Sie auch eine Gewerbeanmeldung brauchen.
  • Gewerbeamt: falls notwendig – das Gewerbeamt übernimmt dann die Meldung bei der IHK.
  • IK-Vergabestelle: Sie brauchen eine IK-Nummer (Institutionskennzeichen) für die Abrechnung Ihrer Leistungen bei den Pflegekassen.
  • Berufsgenossenschaft: Unfallversicherung für Sie und Ihre Mitarbeitenden

Neue Tagesgäste erreichen

Für den Erfolg Ihrer Tagespflege brauchen Sie natürlich vor allem eines: Gäste – und zwar am besten von Anfang an. Deshalb kann es sich neben den Formalitäten für die Gründung der Tagespflege lohnen, in die Bekanntheit Ihrer neuen Tagespflege zu investieren.

Für die Kundengewinnung ist eine eigene Webseite wichtig. Die Reichweite ist sehr groß und Sie können die Angehörigen der Pflegebedürftigen auf direktem Weg erreichen. Die Suche nach einer Tagespflege beginnt in der Regel online.

Wir erstellen seit über 10 Jahren erfolgreiche Webseiten & Marketingkampagnen

Unser Angebot für Ihre Gründung: umfassender Service – von der Erstellung bis zur kontinuierlichen Optimierung. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse Ihrer neuen Tagespflege. Unsere günstigen monatlichen Konditionen sind transparent und fair, ohne einmalige Einrichtungskosten.

Die Webseiten sind darauf ausgerichtet, gezielt Kunden anzusprechen und gleichzeitig ein Magnet für qualifizierte Pflegekräfte zu sein. Erfahren Sie mehr über unser spezialisiertes Angebot: Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch

FAQ zur Gründung in einer Tagespflege

Sie brauchen: 

  1. Die fachliche Qualifikation + Weiterbildung für die Leitung der Tagespflege
  2. Ein Konzept zum Aufbau Ihrer Tagespflege
  3. Passende Räumlichkeiten
  4. Die Nutzungsgenehmigung von der Bauaufsicht für die Räume
  5. Pflegefachkräfte und weitere Mitarbeiter
  6. Die Genehmigung für den Hol- & Bringdienst
  7. Die Zulassung der Pflegekasse = einen Versorgungsvertrag
  8. Qualitätssicherung & Dokumentation der Pflege
  9. Meldung beim Finanzamt, Gesundheitsamt und weiteren Ämtern

Je mehr Tagesgäste Sie pflegen, desto mehr Leistungen können Sie abrechnen – desto höher ihr möglicher Gewinn am Ende. Besonders wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg ist eine stetig hohe Auslastung Ihrer Pflegeplätze.

Das kommt auf den Personalschlüssel an, der in Ihrem Bundesland gilt.

Bei 12 Tagesgästen (Mindestanzahl für die Gründung einer Tagespflege) und einem Personalschlüssel von 1:5,5 brauchen Sie 3 Pflegefachkräfte für die angemessene Betreuung.

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Unzählige Kontakte und eigene Erfah­rungen mit der Pflege­branche haben Jacob dazu bewogen, die viel­fältigen Heraus­forderungen von Pflege­einrich­tungen mit Techno­logie zu lösen. Der studierte Diplom-Kaufmann greift dabei auf einen breiten Erfahrungs­schatz als Start-up-Unternehmer und Berater für digitale Strategien zurück.

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