Das Wichtigste in Kürze:
- Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes braucht gute Vorbereitung.
- Sie können auch ohne Ausbildung einen Pflegedienst eröffnen.
- Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann ca. 5 Monate nach Antragstellung starten.
- Wichtig sind u. a. Businessplan, Hygienekonzept, QM und Fachkräfte.
Planen Sie die Gründung eines Pflegedienstes, stehen wir Ihnen als erfahrene Berater zur Seite. Wir begleiten Ihren Gründungsprozess und entwerfen eine solide Strategie für einen erfolgreichen Start.
Deutschland wird immer älter. Für Pflegebetriebe sind das gute Aussichten – die Situation der Pflegebranche ist aber schwierig. Zulassungskriterien und Finanzierung, Fachkräfte finden und Patienten erreichen: Wie Sie die Herausforderungen meistern und erfolgreich einen Pflegedienst gründen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Lohnt es sich, einen ambulanten Pflegedienst zu gründen?
Wenn eines sicher ist, dann dass in Deutschland in Zukunft immer mehr ältere Menschen leben werden – und immer mehr Menschen im Alter Unterstützung brauchen werden. Die beste Zeit, einen Pflegedienst zu gründen, ist jetzt.
Die Branche steht aufgrund der demografischen Entwicklung vor Herausforderungen, das ist klar. Einen ambulanten Pflegedienst zu gründen, lohnt sich trotzdem – oder gerade deswegen.
Was für Pflegebetriebe aktuell zählt:
- Profitabilität sicherstellen
- Fachkräfte finden
- Patienten erreichen
Die gute Nachricht: Mit den passenden Experten an Ihrer Seite können Sie diese Herausforderungen meistern: Ja, es lohnt sich, aktuell einen Pflegedienst zu gründen.
Pflegedienst eröffnen: Wichtige Voraussetzungen
In Deutschland kann und darf nicht jeder einfach so einen Pflegedienst eröffnen. Gründer müssen Voraussetzungen erfüllen.
Wer darf einen Pflegedienst gründen?
Wer einen Pflegedienst gründen möchte, braucht Folgendes:
- Persönliche Voraussetzungen
- Fachliche Voraussetzungen
- Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen
- Zulassungsvoraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Die Betreuung Pflegebedürftiger kann nicht jeder übernehmen – fachliche Kompetenz ist Pflicht, persönliche Eigenschaften sind aber genauso wichtig für die Pflege. Vor allem wenn es darum geht, die passenden Mitarbeiter für Ihr Unternehmen zu finden.
Wichtig sind folgende soziale Kompetenzen:
- Empathie & Resilienz
- Kommunikation & Interaktion
- Organisation & Koordination
- Psychische & physische Stärke
Fachliche Voraussetzungen
§ 71 Sozialgesetzbuch (SGB XI) gibt vor, dass nur ausgebildete Pflegekräfte mit Zusatzqualifikationen einen ambulanten Pflegedienst gründen dürfen.
Wer einen Pflegedienst gründen möchte, braucht eine Ausbildung als:
- Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
- Krankenpflegerin bzw. Krankenpfleger
- Kinderkrankenpflegerin bzw. Kinderkrankenpfleger
- Altenpflegerin bzw. Altenpfleger
Pflegedienst gründen ohne PDL-Ausbildung oder ohne weitere fachliche Voraussetzungen – geht das?
Ja, Sie können einen Pflegedienst ohne PDL-Ausbildung – und ohne die nachfolgenden fachlichen Kriterien zu erfüllen – gründen. Sie müssen in diesem Falle eine Pflegedienstleitung in Vollzeit anstellen. Ohne diese dürfen Sie die Leitung Ihres Pflegebetriebes nicht selbst übernehmen.
Bevor Sie in die Selbstständigkeit starten können, müssen Sie ausreichend Berufserfahrung haben: Sie müssen innerhalb der letzten 5 Jahre vor Start mindestens 2 Jahre Vollzeit in Ihrem Pflegeberuf gearbeitet haben.
Eine Weiterbildung als Pflegedienstleitung (PDL) ist auch Voraussetzung für die Gründung. Das bedeutet:
- Lehrgang mit mindestens 460 Stunden oder
- Vergleichbares Studium – z. B. Pflegemanagement
Zusammenfassend gelten die folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Ausbildung in der Pflege
- 2 Jahre in Vollzeit im Pflegebereich in den letzten 5 Jahren gearbeitet
- Weiterbildung als Pflegedienstleitung
- Alternativ: Sie stellen eine PDL in Vollzeit ein, die die Kriterien für Sie erfüllt
Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen
Ein Pflegedienst ist ein wirtschaftliches Unternehmen – für langfristigen Erfolg in der Pflege brauchen Sie kaufmännische Kenntnisse. Wichtig sind vor allem die Themen Steuern und Buchhaltung. Denn für Pflegebetriebe gelten spezielle gesetzliche Vorgaben zur Betriebsführung.
Gemäß Pflegedurchführungsverordnung (PBV) muss jeder Pflegedienst jedes Jahr eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erstellen und nachweisen, dass er betriebswirtschaftlich arbeitet.
Zulassungsvoraussetzungen
Damit Sie Ihren Pflegedienst eröffnen können, muss Ihr Betrieb folgende Zulassungskriterien erfüllen:
- Hygienekonzept
- Qualitätsmanagement
- Mitarbeiterorganisation
Wie das geht, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Kapitel „Gründung vorbereiten“.
Erfolgreicher Pflegedienst: Gründung vorbereiten
Die Gründung Ihres Pflegedienstes will gut vorbereitet sein – Sie müssen einige Anforderungen beachten:
Marktanalyse: Standort & Schwerpunkt
Erster Schritt, wenn Sie einen Pflegedienst gründen möchten: Schauen Sie sich Ihre zukünftige Konkurrenz an. Wie viele Pflegebetriebe gibt es in Ihrer Umgebung, welche Leistungen bieten sie an?
Ziel ist es, den perfekten Standort für Ihren Pflegebetrieb zu finden und Ihr Alleinstellungsmerkmal zu bestimmen: Was können Sie, was andere Pflegedienste nicht anbieten?
Wahl der Rechtsform
Ambulanten Pflegedienst gründen – aber in welcher Unternehmensform? Entscheidend dafür, was Sie gründen, sind folgende Fragen:
- Wie viel Eigenkapital haben Sie zum Start?
- Wie viel Haftungsrisiko sind Sie bereit zu tragen?
- Gründen Sie allein oder mit Kollegen?
Bei der Gründung Ihres Pflegediensts haben Sie unter anderem die Wahl zwischen:
- GmbH
- UG
- Einzelunternehmen
- GbR
Beachten Sie, dass noch weitere Rechtsformen für den Betrieb eines Pflegedienstes möglich sind. Ausführlichere Informationen erhalten Sie bei einer Steuerberatung oder einer Gründungsberatung.
Die Rechtsformen im Überblick:
Rechtsform | Startkapital | Haftung mit Privatvermögen? | Gründer |
GmbH | 25.000 € | Nein | Alleine oder im Team |
UG | 1 € | Nein | Alleine oder im Team |
Einzelunternehmen | 0 € | Ja | Alleine |
GbR | 0 € | Ja | Im Team |
Kosten & Finanzierung
Ein Pflegedienst kostet. Bevor Sie einen Pflegedienst eröffnen, müssen Sie wissen, wie Sie Ihre laufenden Betriebskosten decken. Eine Kostenaufstellung hilft.
Mögliche Kosten für den Pflegebetrieb:
- Miete für die Räumlichkeiten
- Gehalt & Versicherung für die Mitarbeiter
- Steuern & Versicherungen für den Betrieb usw.
- Leasing & weitere Ausgaben für Autos
- Ausgaben für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
- Ggf. Investitionen für Marketing zur Patientengewinnung
Detailliertere Informationen finden Sie im Abschnitt „Welche Kosten entstehen?“.
Auch ohne Eigenkapital ist die Finanzierung eines Pflegedienstes möglich. Es gibt verschiedene Förderprogramme für Gründer, z. B. den Förderkredit der KfW. So können Sie die Kosten zur Gründung Ihres Betriebes decken.
Businessplan
Wenn Sie auf Fremdkapital angewiesen sind, um Ihren Pflegedienst zu gründen, brauchen Sie einen Businessplan. Ohne Ihr Gründungskonzept werden Sie von Banken oder anderen Investoren kein Geld bekommen.
Das muss im Businessplan stehen:
- Wie sieht Ihr Geschäftsmodell aus?
- Welche Strategie und Ziele haben Sie mit Ihrem Betrieb?
- Wie sieht der Markt & Wettbewerb in Ihrer Region aus?
- Wodurch zeichnet sich Ihr Standort aus?
- Welche Personal- & Organisationsstruktur planen Sie?
- Welche Rechtsform haben Sie gewählt?
- Wie wollen Sie Ihren Pflegedienst finanzieren?
- Welche Marketingmaßnahmen planen Sie, um neue Patienten zu erreichen?
Das Gute: Pleeg kann Sie dabei unterstützen, einen überzeugenden Businessplan zu erstellen. Wir wissen, welche Formalia wichtig sind und worauf Investoren achten.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch zu Ihrem Businessplan.
Buchführung
Bevor Sie einen Pflegedienst eröffnen, müssen Sie sich um die Buchhaltung und Steuern kümmern.
- Ohne jährliche Bilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung verstoßen Sie gegen die PBV (Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen).
- Wenn Sie keine Steuern zahlen, meldet sich schnell das Finanzamt.
Ihr Fokus soll auf der Betreuung pflegebedürftiger Menschen liegen, nicht auf Bürokratie und Zahlen. Ein Steuerberater kann sich um Ihre Finanzen kümmern.
Gerne unterstützen wir auch hier und empfehlen eine Steuerberatung, die auf Pflegedienste spezialisiert ist.
Versicherungen
Wie jedes Unternehmen müssen Sie für Ihren Pflegebetrieb Versicherungen abschließen. Pflicht sind
- eine Betriebshaftpflichtversicherung und
- eine Unfallversicherung.
Darüber hinaus kann Folgendes sinnvoll sein, wenn Sie einen Pflegedienst gründen:
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-Versicherung
- Inhaltsversicherung
Hygienekonzept erstellen
Ein Hygieneplan ist das 1. Zulassungskriterium, um einen ambulanten Pflegedienst zu gründen. Dafür können Sie sich am Rahmenhygieneplan in Ihrem Bundesland orientieren.
Das muss im Hygienekonzept stehen:
- Maßnahmen zur Hände- & Flächendesinfektion
- Maßnahmen zur Reinigung & Sterilisation von Wäsche & Instrumenten
- Wer stellt wie die Hygiene sicher? (Qualitätsmanagement)
Ihr Hygieneplan muss jederzeit in den Geschäftsräumen einsehbar sein und jedes Jahr aktualisiert werden.
Qualitätsmanagement aufsetzen
Das Qualitätsmanagement ist bei der Gründung eines Pflegedienstes die 2. Zulassungsvoraussetzung. Welche Qualitätsstandards für ambulante Pflegebetriebe gelten, ist gesetzlich geregelt:
- Beratung & Einbindung der Pflegebedürftigen bei der Pflege
- Pflegedokumentation & -planung
- Überprüfung Ihrer Betreuungs- & Pflegemaßnahmen
- 24-Stunden-Pflege mit Bereitschaft, Notfalldienst & -protokoll
- Kommunikation mit den Angehörigen
- Effiziente Tages- & Tourenplanung
Mitarbeiter finden
Die Mitarbeiterorganisation ist das 3. Zulassungskriterium, um einen Pflegedienst gründen zu dürfen. Sie brauchen genug Fachkräfte für:
- 24-Stunden-Pflege im Schichtdienst
- Pflege am Wochenende
- Urlaubsvertretung
- Vertretung bei Krankheit
Ihre Mitarbeiter müssen qualifizierte Pflege-Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung sein.
Wie viele Mitarbeiter braucht man?
Damit Sie eine Betreuung rund um die Uhr sicherstellen können (Zulassungsvoraussetzung) brauchen Sie mindestens 4 Pflegekräfte in Vollzeit.
Sie möchten einen Pflegedienst gründen? Ganz einfach mit Pleeg:
- Beratung für Gründer
- Fachkräfte finden
- Patienten erreichen
Pflegedienst gründen in 3 Schritten: So geht’s
Die Basis für den Start in die Selbstständigkeit ist da, die Voraussetzungen sind alle erfüllt – dann können Sie Ihren Pflegedienst gründen.
So geht’s Schritt für Schritt:
1. Zulassung beantragen
Um Ihren Pflegedienst zu eröffnen, stellen Sie einen Antrag auf Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes bei den zuständigen Krankenkassen.
Die Kassen prüfen dann, ob Ihr Unternehmen alle Voraussetzungen gemäß § 72 SGB XI erfüllt.
2. Versorgungsvertrag abschließen
Bevor Ihr Antrag auf Zulassung genehmigt wird, schließen Sie mit den Krankenkassen und Pflegekassen Versorgungsverträge zur Leistungsabrechnung. Diese Verträge sind die Basis dafür, dass die Kassen die von Ihnen erbrachten Pflegeleistungen übernehmen.
Es gibt 2 Vertragsformen:
- Mit den Pflegekassen: Versorgungsvertrag nach § 72 bzw. § 75 SGB XI (Leistungen der Pflegeversicherung)
- Mit den Krankenkassen: Versorgungsvertrag nach § 132a SGB V (Leistungen der Krankenversicherung)
Das regelt ein Versorgungsvertrag:
- Leistungskatalog
- Vorgaben zur Pflegedokumentation (QM)
- Einzugsgebiet des Pflegedienstes
- Vorgaben zu Personal & Räumlichkeiten
3. Anmeldung bei Ämtern
Sie haben die Zulassung, aber bevor Sie mit der Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen beginnen, müssen Sie die Gründung Ihres Pflegedienstes noch bei verschiedenen Ämtern melden.
- Gesundheitsamt: Sie müssen Ihren Pflegedienst anmelden – das geht mit Ausweis und dem Nachweis, dass Sie im Pflegeberuf arbeiten dürfen.
- Bundesagentur für Arbeit: Weil Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie eine Betriebsnummer beantragen. Das geht nur online bei der Vergabestelle.
- Finanzamt: Sie müssen Ihren Pflegedienst steuerlich anmelden. Das Finanzamt entscheidet dann, ob Sie auch eine Gewerbeanmeldung brauchen.
- Gewerbeamt: Falls Sie Ihren Pflegedienst als Gewerbe anmelden müssen. Das Gewerbeamt übernimmt dann die Meldung bei der IHK.
- IK-Vergabestelle: Sie müssen online Ihre IK-Nummer beantragen. Die brauchen die Krankenkassen zur Abrechnung Ihrer Leistungen.
- Berufsgenossenschaft: Sie brauchen für sich und Ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung.
Sie möchten einen Pflegedienst gründen? Ganz einfach mit Pleeg:
- Beratung für Gründer
- Fachkräfte finden
- Patienten erreichen
Wie lange dauert es, einen Pflegedienst zu eröffnen?
Die Voraussetzungen für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes sind umfangreich, die Liste zur Vorbereitung ist lang.
Wenn Sie den Antrag auf Zulassung bei der Kasse gestellt haben und die Finanzierung über Versorgungsverträge geklärt ist, können 4 bis 5 Monate vergehen, bis die Kasse Ihren Antrag genehmigt hat.
Damit Sie genug Zeit haben, können Sie von Vorbereitung bis Gründung mit einer Dauer von ungefähr 9 Monaten rechnen.
Patientengewinnung
Sie haben Ihren Pflegedienst gegründet – jetzt geht es darum, Pflegebedürftige zu erreichen und von Ihren Leistungen zu überzeugen.
Am einfachsten geht das mit einer Webseite. Denn in der Regel kümmern sich die Angehörigen der Pflegebedürftigen darum, einen passenden Pflegedienst zu finden. Ihre Suche beginnt zumeist online.
20+ weitere Praxistipps finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Kundengewinnung für ambulante Pflegedienste“.
Wir erstellen seit über 10 Jahren erfolgreiche Webseiten & Marketingkampagnen
Unser Angebot für Neugründer: umfassender Service – von der Erstellung bis zur kontinuierlichen Optimierung. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse von neuen Pflegediensten. Unsere günstigen monatlichen Konditionen sind transparent und fair, ohne einmalige Einrichtungskosten.
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Pflegedienst eröffnen: Welche Kosten entstehen?
Für die Gründung eines Pflegedienstes können Sie mit Kosten rechnen für:
- Anmeldung bei Ämtern
- Beratung durch Steuerberater oder Gründungsexperten
- Anschaffung von Schutzkleidung & Hilfsmitteln
- Mitarbeiterkleidung
- Möbel & technische Ausstattung
- Erste Monatsmieten sowie Kaution & ggf. Maklergebühr
- Erste Gehälter sowie Sozialabgaben für Ihre Mitarbeiter
- Wichtige Versicherungen
- Fahrzeuge
- Marketingmaterial (bspw. für Außenwerbung, Flyer, Visitenkarten)
- Website
Hinweis: Der Antrag auf Zulassung bei den Krankenkassen ist kostenlos.
Die Gründung eines Pflegedienstes erfordert eine sorgfältige Finanzplanung, wobei durchschnittlich etwa 70.000 – 90.000 € benötigt werden. Diese Summe umfasst einmalige Gründungskosten wie Beratung und Ausstattung sowie laufende Ausgaben für Miete, Personal und Marketing.
Je nach individuellen Gegebenheiten kann der tatsächliche Bedarf deutlich nach oben oder unten abweichen. Es ist wichtig, ausreichend finanzielle Reserven einzuplanen, da die Abrechnung mit den Kassen zeitverzögert erfolgt und die ersten Wochen bis Monate vorfinanziert werden müssen.
FAQ zur Gründung in der Pflege
Wie viel Geld braucht man, um einen Pflegedienst zu gründen?
Wenn Sie Ihren Pflegedienst als Einzelunternehmen gründen, sind die Gründungskosten geringer als bei einer UG und GmbH.
In jedem Fall brauchen Sie Geld für die Ausstattung Ihres Pflegedienstes (Schutzkleidung, Hilfsmittel, Möbel, Autos etc.).
Der Antrag auf Zulassung Ihres Pflegedienstes bei den Krankenkassen ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Kosten.
Was braucht man, um einen Pflegedienst zu gründen?
Sie brauchen u. a.:
- Die passende Ausbildung in der Pflege (alternativ eine angestellte PDL)
- Mindestens 4 Vollzeit-Fachkräfte
- Buchhaltung
- Versorgungsverträge mit den Kassen
- Hygienekonzept & Qualitätsmanagement
- Räumlichkeiten & Pflege-Hilfsmittel
- Auto oder andere Fahrzeuge
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Voraussetzungen sowie in den weiteren Abschnitten dieses Artikels.
Wie viel Gewinn macht ein ambulanter Pflegedienst?
Je mehr Pflegebedürftige Sie betreuen, desto mehr Leistungen können Sie bei den Kassen abrechnen – desto mehr Gewinn macht Ihr ambulanter Pflegedienst.
Wie viele Fachkräfte braucht ein Pflegedienst?
Sie brauchen mindestens 4 Vollzeit beschäftigte Fachkräfte für Ihren Pflegedienst. Nur so erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzung der 24-Stunden-Pflege.