Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen: So funktioniert’s

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist es einfacher, Pflegekräfte aus dem Ausland einzustellen.
  • Trotzdem bleiben der bürokratische Aufwand und die notwendige Integration der Mitarbeiter.
  • Wichtig sind Aufenthaltstitel, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und Unterstützung im Alltag.
  • Eine Personalvermittlung kann Pflegefachkräfte aus dem Ausland für Sie finden und Ihnen die Behördengänge abnehmen.

Wir unterstützen Sie beim Recruiting im Ausland für Ihren Pflegebetrieb und kümmern uns um die Formalitäten: Vom Bewerbungsgespräch bis zum 1. Arbeitstag. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

Inhaltsverzeichnis

Die Anstellung von Pflegekräften aus dem Ausland ist eine praktikable Lösung angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und des steigenden Bedarfs an Pflegeleistungen in Deutschland. Die Formalitäten für Visum und Arbeitserlaubnis wirken überschaubar, bedenkt man den großen Schritt – den ausländische Pflegekräfte machen – indem sie ihre Heimat verlassen, um langfristig für Ihren Pflegebetrieb in Deutschland zu arbeiten.

Was muss ich beachten, wenn ich Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen möchte?

Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern dürfen nicht einfach so nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind in Deutschland streng reglementiert. 

Neues Gesetz erleichtert die Berufsanerkennung

Die gute Nachricht: Der Bundestag hat im Juni 2023 eine Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Damit können ausländische Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern künftig leichter in Deutschland arbeiten. Ein Teil der neuen Regelungen gilt seit November 2023 – weitere Neuerungen gelten seit März 2024.

Seit März 2024 ist es für Fachkräfte einfacher: die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation wurde erleichtert. Nun kann eine Pflegekraft aus dem Ausland auch ohne anerkannten Abschluss in Deutschland arbeiten. Voraussetzung: 2 Jahre Berufserfahrung und ein im Heimatland anerkannter Abschluss mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer.

Rekrutierungsverbot & die Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Die WHO hat schon 2006 in 57 Staaten im Gesundheitswesen einen kritischen Personalmangel (vor allem in den Bereichen Medizin und Pflege) festgestellt – und deshalb empfohlen, keine Fachkräfte aus diesen Ländern zu rekrutieren.

Deutschland hat aufgrund dieser Empfehlung die Vermittlung von Gesundheitspersonal aus diesen Ländern gesetzlich verboten. Aktuell gilt das Verbot für 55 Länder (§ 38 Beschäftigungsverordnung).

  1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan),
  2. Angola (Republik),
  3. Äquatorialguinea (Republik),
  4. Äthiopien (Demokratische Bundesrepublik),
  5. Bangladesch (Volksrepublik),
  6. Benin (Republik),
  7. Burkina Faso,
  8. Burundi (Republik),
  9. Dschibuti (Republik),
  10. Elfenbeinküste (Republik Côte d’Ivoire),
  11. Eritrea,
  12. Gabun (Gabunische Republik),
  13. Gambia (Republik),
  14. Ghana (Republik),
  15. Guinea (Republik),
  16. Guinea-Bissau (Republik),
  17. Haiti (Republik),
  18. Jemen (Republik),
  19. Kamerun (Republik),
  20. Kiribati (Republik),
  21. Komoren (Union der Komoren),
  22. Kongo (Demokratische Republik),
  23. Kongo (Republik),
  24. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
  25. Lesotho (Königreich Lesotho),
  26. Liberia (Republik),
  27. Madagaskar (Republik),
  28. Malawi (Republik),
  29. Mali (Republik),
  30. Mauretanien (Islamische Republik Mauretanien),
  31. Mikronesien (Föderierte Staaten von Mikronesien),
  32. Mosambik (Republik),
  33. Nepal,
  34. Niger (Republik),
  35. Nigeria (Bundesrepublik),
  36. Pakistan (Islamische Republik Pakistan),
  37. Papua-Neuguinea (Unabhängiger Staat Papua-Neuguinea),
  38. Ruanda (Republik),
  39. Salomonen,
  40. Sambia (Republik),
  41. Samoa (Unabhängiger Staat Samoa),
  42. Senegal (Republik),
  43. Sierra Leone (Republik),
  44. Simbabwe (Republik),
  45. Somalia (Bundesrepublik),
  46. Sudan (Republik),
  47. Südsudan (Republik),
  48. Tansania (Vereinigte Republik Tansania),
  49. Timor-Leste (Demokratische Republik Timor-Leste),
  50. Togo (Republik),
  51. Tschad (Republik),
  52. Tuvalu,
  53. Uganda (Republik),
  54. Vanuatu (Republik),
  55. Zentralafrikanische Republik.

Nur die Bundesagentur für Arbeit darf aus den in § 38 BschV genannten Staaten unter bestimmten Voraussetzungen Pflegekräfte aus dem Ausland vermitteln. 

Die Bundesagentur für Arbeit legt auch für Pflegefachkräfte aus den sogenannten Drittstaaten Voraussetzungen für die Arbeit in Deutschland fest.

Arbeitserlaubnis für Pflegekräfte aus dem Ausland

Je nachdem, aus welchem Land die Pflegekräfte aus dem Ausland nach Deutschland kommen sollen, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Arbeitserlaubnis.

Pflegekräfte aus der EU, dem EWR & der Schweiz

Staatsangehörige der EU-Staaten, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können jederzeit in Deutschland arbeiten. Sie brauchen keine Genehmigung.

Pflegekräfte aus Drittstaaten

Generell gilt: Pflegekräfte aus Drittstaaten können nach Deutschland kommen, um in ihrem erlernten Pflegeberuf zu arbeiten, ihren Beruf in Deutschland anerkennen zu lassen oder eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf zu absolvieren.

Ausländische Pflegekräfte, die nicht aus der EU, dem EWR (Norwegen, Liechtenstein, Island) oder der Schweiz kommen, müssen für die Arbeit in Deutschland folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Hinweis zum Aufenthaltstitel

Pflegefachkräfte können keine “Blaue Karte EU” erhalten. Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Weiteres dazu finden Sie im Abschnitt “Aufenthaltstitel beantragen”.

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzungen für die Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit:

  • Der Berufsabschluss ist gleichwertig zu einem deutschen Abschluss, es gibt eine Vermittlungsabsprache mit der ausländischen Arbeitsverwaltung oder einen Defizitbescheid.
  • Die Arbeitsbedingungen entsprechen denen deutscher Pflegefachkräfte.

Ausführliche Informationen zum Thema folgen im Abschnitt “Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragen”.

Unterstützung von einer Personalvermittlung nutzen

Passende Mitarbeiter für offene Stellen zu finden, ist schwierig. Gut ausgebildete Pflegekräfte aus dem Ausland zu erreichen und zu überzeugen, scheint allein aufgrund der Landesgrenzen noch schwieriger. 

Zusätzlich sind die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland komplex und die Vorbereitungen für die Einstellung umfangreich. Dazu kommt die Integration der Mitarbeiter im Arbeitsalltag.

Eine Personalvermittlung kann Ihnen die Mitarbeitersuche inklusive des Bewerbungsprozesses sowie die rechtlichen Formalitäten abnehmen und ein erfolgreiches Recruiting ermöglichen. 

Mit Pleeg haben Sie einen erfahrenen Recruiting-Partner speziell für die Pflegebranche an Ihrer Seite. 

Unsere Leistungen sowie die unserer Partner für das Recruiting von Pflegekräften aus dem Ausland umfassen unter anderem:

  • Zielgruppenspezifische Anzeigen in Jobbörsen 
  • Rekrutierung von Pflegefachkräften aus dem Ausland
  • Bewerbungsunterlagen prüfen
  • Passende Bewerbende vermitteln
  • Vorstellungsgespräche organisieren und durchführen (vor Ort im Ausland über Partner oder online)
  • Formalitäten zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis klären
  • Unterstützung bei der Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
  • Begleitung des Einstellungsprozesses mit Übersetzern
  • Durchführung von Sprachkursen inkl. Integration berufsspezifischer Inhalte
  • Begleitung der beruflichen und privaten Integration

Wir finden für Sie passende Pflegekräfte aus dem Ausland und unterstützen Sie dabei, neue Mitarbeiter für Ihren Betrieb zu gewinnen. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

Ablauf, um Pflegekräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu holen

Sie haben Pflegekräfte aus dem Ausland gefunden und die Bewerbungsgespräche waren erfolgreich? Dann geht es jetzt darum, Ihre Fachkräfte nach Deutschland zu holen.

Diese Punkte müssen Sie erledigen

  1. Aufenthaltstitel
  2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  3. Arbeitsvertrag
  4. Integration
  5. Berufsanerkennung

1. Aufenthaltstitel beantragen

Pflegekräfte aus dem Ausland brauchen einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Mögliche Aufenthaltstitel sind:

  • Visum: erlaubt den Aufenthalt im Schengen-Raum für maximal 90 Tage
  • Aufenthaltserlaubnis: ermöglicht einen befristeten Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck wie Ausbildung oder Erwerbstätigkeit

Hinweis: Sie können den Erhalt des Aufenthaltstitels für Ihre Pflegefachkräfte aus dem Ausland vereinfachen, indem Sie eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung einholen. Damit können Arbeitnehmer direkt ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis wurde abgelehnt?

Es kann vorkommen, dass Anträge auf ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zurückgewiesen werden. In solchen Fällen ist es wichtig zu überprüfen, ob bei der Antragstellung Fehler unterlaufen sind. Zudem sollten besondere Regelungen, die möglicherweise für das Herkunftsland der Pflegekraft gelten, beachtet werden. Als spezialisierter Experte auf diesem Gebiet können wir Ihnen helfen, einen fundierten Widerspruch zu formulieren und das Verfahren neu zu initiieren.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

2. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beantragen

Damit die Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland arbeiten dürfen, muss ihre Beschäftigung von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden. Dafür ist ein Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde notwendig. 

Sie können den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung in Vertretung für Ihre neuen Mitarbeiter stellen. Dafür brauchen Sie nur eine Vollmacht.  

Für den Antrag brauchen Sie: 

Haben Sie die Zustimmung, dürfen Ihre Pflegekräfte offiziell in Ihrem Pflegebetrieb arbeiten.

3. Arbeitsvertrag erstellen & übersetzen

Wie für jedes Arbeitsverhältnis in Deutschland gilt: Sie brauchen einen gültigen Arbeitsvertrag. Das Besondere bei Pflegekräften aus dem Ausland: Sie müssen den Vertrag zusätzlich übersetzen lassen.

4. Persönliche & berufliche Integration

Pflegekräfte aus dem Ausland verlassen ihre Heimat, um in Ihrem Unternehmen in Deutschland zu arbeiten. Es ist wichtig, sie herzlich zu empfangen und sicherzustellen, dass sie sich schnell in ihrer neuen Umgebung zurechtfinden. Dies trägt dazu bei, dass sie sich willkommen fühlen und fördert langfristig die Bindung an das Unternehmen.

Für die persönliche Integration ist unter anderem Folgendes wichtig: 

  • Mentorenprogramme im Unternehmen, die den neuen Mitarbeitern helfen, sich schneller einzuleben und ein Netzwerk aufzubauen
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Verträge für Internet, Strom & Telefon
  • Krankenversicherung abschließen
  • Bankkonto eröffnen
  • Deutschkurs (Zusatztipp: Der PflegeDeutsch Podcast von Britta Salm bei Spotify)
  • Kommunikation im (Arbeits-)Alltag verbessern
  • Gemeinsame Aktivitäten organisieren, um den Teamgeist zu stärken und das soziale Netzwerk zu erweitern
  • Orientierungshilfen für den öffentlichen Nahverkehr und die Nutzung lokaler Dienste
  • Austausch zu kulturellen Besonderheiten und gesellschaftlichen Normen in Deutschland

Für die berufliche Integration sinnvoll:

  • Willkommensmappe mit allen Informationen zu Ihrem Pflegebetrieb
  • Persönlicher Ansprechpartner für Fragen
  • Regelmäßige Feedback-Gespräche
  • Angebote zur Weiterbildung und Qualifikationserweiterung
  • Einführungsschulungen, die spezifische Arbeitsabläufe und Standards im Betrieb erläutern
  • Teammeetings, um die Integration in das bestehende Team zu fördern

5. Berufsanerkennung

Eine Pflegekraft aus dem Ausland, die dauerhaft in Ihrem Pflegebetrieb arbeiten möchte, braucht eine Berufsanerkennung – d. h. die staatliche Zulassung zur Berufsausübung. Dafür ist ein Antrag bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes notwendig. 

Pflegekräfte aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum brauchen keinen Antrag auf Berufsanerkennung. Sie können einen Europäischen Berufsausweis (EBA) beantragen. Das geht über die Internetseite der EU.

Internationale Pflegekräfte müssen nachweisen, dass ihr im Ausland erworbener Abschluss den deutschen Standards entspricht. Bei Nichtgleichwertigkeit ist eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang notwendig.

Zusätzlich sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1 oder B2) 
  • Gesundheitliche Eignung, bestätigt durch einen deutschen Arzt
  • Ein Nachweis der Straffreiheit durch ein Führungszeugnis

Pro & Contra für ausländische Pflegekräfte

Pflegekräfte aus dem Ausland zu holen, hat mit Blick auf den deutschen Arbeitsmarkt Vorteile. Trotzdem ist es vor der Mitarbeiterwahl wichtig, auch über mögliche Nachteile nachzudenken:

Vorteile/Chancen

Nachteile/Risiken

* Der Eingliederungszuschuss ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Erhältlich ist dieser für Arbeitgeber, die offene Stellen mit Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden besetzen möchten, deren Einarbeitung länger als üblich dauern wird. Der Zuschuss ist auch für Pflegekräfte aus dem Ausland möglich – wenn der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist.

Checkliste zum Einstellen von Pflegekräften aus dem Ausland

FAQ zu Pflegekräften aus dem Ausland

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Unter­stützung bei der Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland, dann können Sie uns gerne kontaktieren.

Die Kosten für eine ausländische Pflegekraft setzen sich aus dem Mindestlohn von derzeit 17,65 Euro pro Stunde sowie möglichen tariflichen Vergütungen zusammen. 

Zusätzlich fallen Gebühren für die Personalvermittlung, die Anerkennung von Qualifikationen, Sprachkurse und eventuell notwendige Anpassungsqualifizierungen an. Berücksichtigen Sie auch die Kosten für die Unterbringung, falls Sie Unterstützung bei der Wohnungssuche oder ähnliche Leistungen anbieten.

Wichtig sind Aufenthaltstitel (also Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (damit Sie die Pflegekraft beschäftigen dürfen) und natürlich ein gültiger Arbeitsvertrag. 

Wenn die Pflegekraft aus dem Ausland langfristig in Deutschland arbeiten soll, braucht sie auch eine Berufsanerkennung.

Die Dauer des Aufenthalts einer ausländischen Pflegekraft in Deutschland wird durch den jeweiligen Aufenthaltstitel bestimmt. Ein Touristenvisum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, ist jedoch nicht für die Arbeitsaufnahme geeignet. 

Für die Arbeit benötigt die Pflegekraft eine Aufenthaltserlaubnis, die zunächst befristet ist. Für einen dauerhaften Aufenthalt kann nach Erfüllung bestimmter Voraus­setzun­gen eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Nach der Einreise ist ein Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde notwendig, um den geeigneten Aufenthaltstitel zu klären und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Sie möchten Pflegekräfte aus dem Ausland einstellen? Wir unterstützen Sie.

  • Recruiting im Ausland
  • Abklärung von Voraussetzungen und Erledigung der Formalitäten
  • Unterstützung von der Planung bis zur erfolgreichen Integration

Rückmeldung innerhalb eines Werkstages. Das Erstgespräch ist kostenlos & unverbindlich.

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Unzählige Kontakte und eigene Erfah­rungen mit der Pflege­branche haben Jacob dazu bewogen, die viel­fältigen Heraus­forderungen von Pflege­einrich­tungen mit Techno­logie zu lösen. Der studierte Diplom-Kaufmann greift dabei auf einen breiten Erfahrungs­schatz als Start-up-Unternehmer und Berater für digitale Strategien zurück.

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